Rechtsprechung
LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen mehrerer Beeinträchtigungen der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft; Feststellung der Gesamtauswirkung der Behinderung anhand ärztlicher Einschätzung; Erhöhung des Grades der Behinderung durch Addition der Werte; Voraussetzung einer eheblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 08.02.1999 - S 6 SB 45/98
- LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
- BSG, 06.11.2003 - B 9 SB 54/03 B
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R
Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit (vgl. Tagung der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. bis 26.11.1998) der Auffassung, dass bei der Bewertung sog. "Umweltkrankheiten" - wie dem MCS-Syndrom -, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, einhergehen, als Vergleichsmaßstab am ehesten die in Ziffer 26.3 Seite 60 ff der AHP unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten stärker behindernden psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht kommen (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.04.2001, Az: L 6 SB 53/00, bestätigt durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.02.2002, Az: B 9 SB 6/01 R und der erkennende Senat, Urteil vom 17.04.2002, Az: L 18 SB 102/99, SGb 2003, 102 iuris Nr.KSREO13251509). - BSG, 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R
Nachteilsausgleich "RF" bei psychischen Störungen, Vereinbarkeit mit …
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Dieses Merkzeichen ist auch demjenigen Behinderten zuzuerkennen, der wegen einer psychischen Störung ständig an öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen kann (BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 26). - BSG, 27.02.2002 - B 9 SB 6/01 R
Schwerbehindertenrecht - sozialgerichtliches Verfahren - Prozeßvertretung - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit (vgl. Tagung der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. bis 26.11.1998) der Auffassung, dass bei der Bewertung sog. "Umweltkrankheiten" - wie dem MCS-Syndrom -, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, einhergehen, als Vergleichsmaßstab am ehesten die in Ziffer 26.3 Seite 60 ff der AHP unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten stärker behindernden psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht kommen (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.04.2001, Az: L 6 SB 53/00, bestätigt durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.02.2002, Az: B 9 SB 6/01 R und der erkennende Senat, Urteil vom 17.04.2002, Az: L 18 SB 102/99, SGb 2003, 102 iuris Nr.KSREO13251509).
- BSG, 10.05.1994 - 9 BVs 45/93
Nachteilsausgleich - Merkzeichen G - psychisch Behinderter
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Die Aufzählung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen (Anfälle und Störungen der Orientierungsfähigkeit), durch die die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein kann und die der Störung des Gehvermögens gegenübergestellt werden, ist abschließend (so BSG Beschluss vom 10.05.1994, Az: 9 BVs 45/93 in juris Nr.KSRE017730508). - BSG, 11.11.1987 - 9a RVs 6/86
Merkzeichen B und G - Unentgeltliche Beförderung im Nah- und Fernverkehr
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Die gesetzliche Regelung ist aus der Erwägung zu rechtfertigen, dass Schwerbehinderte, die selbst für ihre Fahrtkosten aufkommen müssen, diese auch dann in vollem Umfang zu tragen haben, wenn sie auf eine Begleitperson angewiesen sein sollten; die Kosten dieser Begleitperson sind Fahrtkosten des Behinderten i.S. des Gesetzes (BSG SozR 3870 § 58 Nr. 2). - LSG Bayern, 17.04.2002 - L 18 SB 102/99
Schwerbehindertenrecht - Gdb-Bewertung - Vergleichsmaßstab - Umweltkrankheiten - …
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit (vgl. Tagung der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. bis 26.11.1998) der Auffassung, dass bei der Bewertung sog. "Umweltkrankheiten" - wie dem MCS-Syndrom -, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, einhergehen, als Vergleichsmaßstab am ehesten die in Ziffer 26.3 Seite 60 ff der AHP unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten stärker behindernden psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht kommen (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.04.2001, Az: L 6 SB 53/00, bestätigt durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.02.2002, Az: B 9 SB 6/01 R und der erkennende Senat, Urteil vom 17.04.2002, Az: L 18 SB 102/99, SGb 2003, 102 iuris Nr.KSREO13251509). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2001 - L 6 SB 53/00
Auszug aus LSG Bayern, 06.11.2003 - L 18 SB 113/00
Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenbeirat beim Bundesminister für Arbeit (vgl. Tagung der Sektion Versorgungsmedizin vom 25. bis 26.11.1998) der Auffassung, dass bei der Bewertung sog. "Umweltkrankheiten" - wie dem MCS-Syndrom -, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbußen und Körperfunktionsstörungen, denen kein oder primär kein organischer Befund zugrunde liegt, einhergehen, als Vergleichsmaßstab am ehesten die in Ziffer 26.3 Seite 60 ff der AHP unter "neurologische Persönlichkeitsstörungen" genannten stärker behindernden psychovegetativen oder psychischen Störungen mit Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit und eventuellen sozialen Anpassungsschwierigkeiten in Betracht kommen (ebenso Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.04.2001, Az: L 6 SB 53/00, bestätigt durch Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.02.2002, Az: B 9 SB 6/01 R und der erkennende Senat, Urteil vom 17.04.2002, Az: L 18 SB 102/99, SGb 2003, 102 iuris Nr.KSREO13251509).
- LSG Bayern, 26.01.2006 - L 5 B 683/05
Versorgung mit einem Pflegerollstuhl im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; …
In erster Linie wegen psychischer Erkrankung und sozialen Anpassungsstörungen ist bei ihm ein GdB von 80 nach dem SGB IX anerkannt (Urteil BayLSG vom 06.11.2003 - L 18 SB 113/00). - LSG Bayern, 12.03.2003 - L 20 RJ 671/98
Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf …
Es handelt sich dabei um ein nach Aktenlage zu erstellendes ärztliches Sachverständigengutachten im Berufungsverfahren L 18 SB 113/00 zur Feststellung des GdB nach dem Schwerbehindertenrecht. - SG Aachen, 03.08.2005 - S 17 SB 2/04
Feststellung der Höhe des Grades einer Behinderung; Berücksichtigung mehrerer …
AHP - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen - einschlägig, die auch für somatoforme Störungen gelten (LSG Bayern, Urteil vom 06.11.2003, L 18 SB 113/00; BSG, Urteil vom 27.02.2002, B 9 SB 6/01 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.04.2001, L 6 SB 53/00).